
1. Geltungsbereich
1.1. Für den Verkauf von Standardsoftware der WAXAR GmbH & Co. KG (im folgenden "WAXAR" genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, es sei denn, in den einzelnen Klauseln wird eine entsprechende Differenzierung vorgenommen.
1.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch bei allen zukünftigen Geschäften mit dem Kunden.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch unsere schriftliche Annahmebestätigung zustande oder dadurch, dass "WAXAR" mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.
2.2. Mit dem Bruch der Versiegelung der Software bestätigt der Kunde den Abschluss des Vertrages und erkennt die zugrundeliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von "WAXAR" ausdrücklich an.
2.3. Bei Kalkulations- und Druckfehlern im Angebot behält sich "WAXAR" das Recht auf Berichtigung vor.
3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
3.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung des vom Kunden bestellten Produktes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten daran gemäß Paragraph 4.
3.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen von "WAXAR" ergibt sich aus der jeweils gültigen Softwarespezifikation, den Auftragsformularen, den Preislisten sowie aus den hierauf Bezug nehmenden individuellen schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
3.3. Der Kunde hat vor Vertragsschluss geprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale- und Bedingungen bekannt. Eine Eignung der Software für einen bestimmten Anwendungsfall wird von "WAXAR" weder garantiert oder zugesichert.
3.4. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der gelieferten Software ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von "WAXAR", sonst das Angebot von "WAXAR". Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder dies von "WAXAR" schriftlich bestätigt wird.
3.5. Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch "WAXAR".
3.6. Der Kunde erhält die Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und dem Benutzerhandbuch. Die Technik der Auslieferung richtet sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden Programm und Handbuch auf CD-ROM ausgeliefert.
4. Rechte des Kunden an der Software
4.1. Die Software (Programm und Handbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die "WAXAR" dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen ausschließlich "WAXAR" zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, besitzt "WAXAR" entsprechende Verwertungsrechte.
4.2. "WAXAR" überträgt dem Kunden das nicht weiter übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das überlassene Softwareprogramm nebst dazugehörigen Materialien auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer zu nutzen.
4.3. Der Source-Code ist nicht Vertragsgegenstand, es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.4. Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
4.5. Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden.
4.6. Bei Erwerb einer Einzellizenz darf der Kunde gleichzeitig nur eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer nutzen.
4.7. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
4.8. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des ganzen Handbuchs oder wesentlicher Teile davon zählen, darf der Kunde nicht anfertigen.
5. Dekompilierung und Programmänderungen
5.1. Eine Dekompilierung oder Rückübersetzung (Disassemble) ist ausdrücklich untersagt.
5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software, in welcher Weise auch immer, zu bearbeiten, anzupassen oder zu übersetzen (reverse engineer).
5.3. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Kunde die Beweislast. Paragraph 8 der vorliegenden Vertragsbedingungen ist zu berücksichtigen.
5.4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
6. Vergütung, Zahlung
6.1. Der Kaufpreis ist nach Lieferung der Software und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
6.2. Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise.
6.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Mängelhaftung
7.1. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
7.2. Als Mangel der von "WAXAR" erbrachten Leistungen gelten nur Abweichungen von der Programmspezifikation, die die Eignung der Leistung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung verhindern.
7.3. Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von "WAXAR" nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Ist der Kunde Unternehmer geschieht dies nach Wahl von "WAXAR" durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung). Im Rahmen der Nacherfüllung wird "WAXAR" reproduzierbare Softwaremängel binnen angemessener Frist gemäß dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übergabe kostenlos beheben oder Umgehungslösungen für solche Mängel anbieten, wenn der Kunde diese Mängel "WAXAR" schriftlich und in nachvollziehbarer Form mitgeteilt hat. Sollte es notwendig sein, so wird der Kunde "WAXAR" bei der Fehlerbehebung unterstützen und Programme installieren, die "WAXAR" zur Fehlerdiagnose,- behebung oder -umgehung empfiehlt und liefert.
7.4. Der Kunde kann die Ausführung der Nacherfüllung nur während der bei "WAXAR" üblichen Geschäftszeit (derzeit Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr, ausser an gesetzlichen Feiertagen) verlangen.
7.5. Sollte sich herausstellen, dass kein Mangel vorliegt, kann "WAXAR" dem Kunden sämtliche entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.
7.6. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach Paragraph 8 dieser Bedingungen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus.
7.7. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn "WAXAR" hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von "WAXAR" verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
7.8. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel ein Jahr, beginnend mit der Lieferung der Software. Hinsichtlich Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.
7.9. Aufgrund der Komplexität der Software kann nicht gewährleistet werden, dass die Software oder neuer Programmversionen (Updates) zu jeder Zeit und in jeder Umgebung mit allen möglichen Einstellungen fehler- und unterbrechungsfrei laufen, weshalb die Software vor dem produktiven Einsatz auf dem System des Kunden zu testen ist.
8. Haftung
8.1. Mängel und Störungen sind "WAXAR" unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen.
8.2. Für Schäden haftet "WAXAR" nur dann, wenn "WAXAR" oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer der Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von "WAXAR" oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, der für "WAXAR" bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
8.3. Die Haftung von "WAXAR" wegen zugesicherter Eigenschaften, Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (Paragraph 14 ProduktHaftungsGesetz).
9. Schutzrechte Dritter
9.1. "WAXAR" steht dafür ein, dass die gelieferte Software frei von Rechten Dritter ist, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat "WAXAR" in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, entweder die Software so abzuändern, dass diese aus dem Schutzbereich herausfällt oder die Befugnis zu erwirken, dass die Software uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden kann.
9.2. Der Kunde unterrichtet "WAXAR" unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt "WAXAR", die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht "WAXAR" von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von "WAXAR" anerkennen. "WAXAR" wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigenen Kosten ab und stellt dem Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) des Kunden beruhen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich "WAXAR" das Eigentum an der gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
10.2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich "WAXAR" das Eigentum an der gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
10.3. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch "WAXAR" erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Kunde angefertigten Programmkopien müssen übergeben oder gelöscht werden.
11. Widerrufsbelehrung (für Verbraucher):
11.1. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, oder durch Rücksendung der originalverpackten Ware, widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt oder der Kenntnisnahme dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: WAXAR GmbH \& Co. KG. m Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Die Widerrufsrecht erlischt vorzeitig wenn ''WAXAR'' mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem ertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Augsburg als Gerichtsstand vereinbart.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.